813.130
CH-SH
Kanton Schaffhausen 813.130
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
Gesetzestext (4 Artikel)
§ 1 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen
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1. Im Kantonsspital Schaffhausen wird eine Kinderkrippe geführt.
§ 2 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen
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1. Für die Einrichtung dieser Kinderkrippe wird ein Kredit von Fr. 24'000.00 bewilligt.
§ 3 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen
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1. Die für die Führung der Kinderkrippe notwendigen Betriebsmittel werden auf dem Budgetwege jeweils in den Staatsvoranschlag eingestellt.
2. Für das Jahr 1974 werden hiefür - nach Abzug der Elternbeiträge - Fr. 8'000.00 bewilligt.
§ 4 Beschluss über die Einrichtung und Führung einer Kinderkrippe im Kantonsspital Schaffhausen
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1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.