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812.201 OMTHMVOMM CH-SH

Art. 33 Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln (Heilmittelverordnung, HMV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 33 Heilmittelverordnung, HMV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Juli 2016 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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