812.113
CH-SH
Art. 6 Verwaltungsvereinbarung betreffend Übernahme der ethisch-medizinischen Begutachtungen humanmedizinischer Forschungsprojekte zwischen dem Kanton Zürich, vertreten durch die Gesundheitsdirektion und dem Kanton Schaffhausen, vertreten durch den Regierungsrat
Art. 6 Verwaltungsvereinbarung betreffend Übernahme der ethisch-medizinischen Begutachtungen humanmedizinischer Forschungsprojekte zwischen dem Kanton Zürich, vertreten durch die Gesundheitsdirektion und dem Kanton Schaffhausen, vertreten durch den Regierungsrat
1. Rechtsmittel gegen Entscheide der Kantonalen Ethikkommission Zürich betreffend Gesuche aus dem Kanton Schaffhausen werden von den zuständigen Instanzen des Kantons Schaffhausen beurteilt.
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Kanton Schaffhausen 812.113
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