812.113
CH-SH
Art. 5 Verwaltungsvereinbarung betreffend Übernahme der ethisch-medizinischen Begutachtungen humanmedizinischer Forschungsprojekte zwischen dem Kanton Zürich, vertreten durch die Gesundheitsdirektion und dem Kanton Schaffhausen, vertreten durch den Regierungsrat
Art. 5 Verwaltungsvereinbarung betreffend Übernahme der ethisch-medizinischen Begutachtungen humanmedizinischer Forschungsprojekte zwischen dem Kanton Zürich, vertreten durch die Gesundheitsdirektion und dem Kanton Schaffhausen, vertreten durch den Regierungsrat
1. Das Departement des Innern des Kantons Schaffhausen erhält kostenlos eine Kopie der Begutachtung der Kantonalen Ethikkommission Zürich.
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Kanton Schaffhausen 812.113
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