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§ 4 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (VEG FAP) - Berechnung des Vorgabewerts

Ausbildungsverpflichtung
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§ 4 VEG FAP · Berechnung des Vorgabewerts

1. Das Gesundheitsamt berechnet den Vorgabewert einer Einrichtung für ein Kalenderjahr wie folgt

Vorgabewert = Ausbildungskapazität x Steuerungsfaktor

2. Bei der Berechnung des Vorgabewerts wird kaufmännisch auf volle Wochen gerundet.

3. Der Vorgabewert wird jährlich ermittelt.

4. Liegen besondere Umstände vor, kann das Departement des Innern den Vorgabewert für einzelne Einrichtungen reduzieren.

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