810.102
GesV
CH-SH
§ 49 Verordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV) - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 49 GesV · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.