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810.102 GesV CH-SH

§ 49 Verordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 49 GesV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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