744.115
CH-SH
§ 9 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung - Sonderregelungen
§ 9 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung · Sonderregelungen
1. Bei Schülertransporten gemäss Art. 7 lit. b VPB wird die Grundgebühr auf die Hälfte reduziert und die Regalgebühr entfällt.