744.115
CH-SH
§ 7 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung - Grundgebühr
§ 7 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung · Grundgebühr
1. Die Grundgebühren für Bewilligungsentscheide werden in einem Rahmen von Fr. 300.00 bis Fr. 1'000.00 festgesetzt.
2. Die Verwaltungsgebührenverordnung ist ergänzend anwendbar.