Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
744.115 CH-SH

§ 7 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung - Grundgebühr

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung · Grundgebühr

1. Die Grundgebühren für Bewilligungsentscheide werden in einem Rahmen von Fr. 300.00 bis Fr. 1'000.00 festgesetzt.

2. Die Verwaltungsgebührenverordnung ist ergänzend anwendbar.

← § 6 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung Zuständigkeit § 8 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →