Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
744.115 CH-SH

§ 2 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung - Bewilligungspflicht und kantonale Bewilligungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung · Bewilligungspflicht und kantonale Bewilligungen

1. Für die Bewilligungspflicht sowie für die Erteilung, die Erneuerung, die Übertragung, die Änderung, den Verzicht, den Widerruf und die Dauer von kantonalen Bewilligungen gelten die Bestimmungen des Bundesrechts.

← § 1 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung Zuständigkeit § 3 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →