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§ 10 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung - Inkrafttreten

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§ 10 Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. März 2010 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung über das Bewilligungsverfahren nach der Verordnung über die Personenbeförderungskonzession vom 21. Januar 1997.

2. Diese Verordnung ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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