Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
734.001 CH-SH

Kanton Schaffhausen 734.001

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Der Gemeinderat wird als die zur Entscheidung von Streitigkeiten im Sinne des Art. 44 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1902 kompetente ständige Behörde bezeichnet.

1. Bei den diesbezüglichen Verhandlungen der örtlichen Flurkommission führt ein Mitglied der kantonalen Landwirtschaftskommission den Vorsitz und wirkt bei der Entscheidung selbst mit.

1. Die kantonale Landwirtschaftskommission ernennt im Voraus dieses Mitglied sowie dessen Stellvertreter.

1. Publikation dieses Regierungsratsbeschlusses im Amtsblatt[2] und Mitteilung desselben an

a) das Eidgenössische Eisenbahndepartement

b) die Landwirtschaftskommission

c) die Gemeinderäte

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