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Art. 4 Beschluss betreffend die Genehmigung des Vertrages über Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG und des Vertrages über den Ankauf der Kraftwerke Beznau-Löntsch

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Art. 4 Beschluss betreffend die Genehmigung des Vertrages über Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG und des Vertrages über den Ankauf der Kraftwerke Beznau-Löntsch

1. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung und tritt im Falle der Annahme sofort in Kraft.

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