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Art. 2 Beschluss betreffend die Genehmigung des Vertrages über Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG und des Vertrages über den Ankauf der Kraftwerke Beznau-Löntsch

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Art. 2 Beschluss betreffend die Genehmigung des Vertrages über Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG und des Vertrages über den Ankauf der Kraftwerke Beznau-Löntsch

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, das zur Beschaffung der vom Kanton Schaffhausen zu übernehmenden Aktien erforderliche Kapital - vorläufig Fr. 2'000'000.00 - auf dem Wege des Anleihens aufzunehmen.

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