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731.130 CH-SH

Kanton Schaffhausen 731.130

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Den nachstehend genannten Vereinbarungen, nämlich dem Vertrag zwischen den Kantonen Aargau, Glarus, Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Schwyz, Appenzell A.-Rh. und Zug betreffend die Gründung der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG vom 22. April 1914, dem zwischen den obenerwähnten Kantonen einerseits und der «Motor», Aktiengesellschaft für angewandte Elektrizität in Baden, anderseits abgeschlossenen Vertrage betreffend den Ankauf der Kraftwerke Beznau-Löntsch vom 24. März 1914, wird hiemit die Genehmigung erteilt.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, das zur Beschaffung der vom Kanton Schaffhausen zu übernehmenden Aktien erforderliche Kapital - vorläufig Fr. 2'000'000.00 - auf dem Wege des Anleihens aufzunehmen.

1. Der Regierungsrat wird für die Zukunft ermächtigt, mit Zustimmung des Grossen Rates auch weitere finanzielle Leistungen für den Ausbau, die Erweiterung und den Betrieb der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG zu übernehmen und die hiefür nötigen Gelder zu beschaffen.

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