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731.110 CH-SH

§ 2 Beschluss über die Genehmigung der Gründungsstatuten des Elektrizitätswerkes des Kantons Schaffhausen

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§ 2 Beschluss über die Genehmigung der Gründungsstatuten des Elektrizitätswerkes des Kantons Schaffhausen

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Art. 21 der Statuten mit den Beträgen der Aktiven und Passiven gemäss Umwandlungsbilanz per 1. Oktober 2000 zu ergänzen sowie gegebenenfalls aus zwingenden handels- oder registerrechtlichen Gründen nötige Statutenanpassungen vorzunehmen.

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