731.110
CH-SH
Kanton Schaffhausen 731.110
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Beschluss über die Genehmigung der Gründungsstatuten des Elektrizitätswerkes des Kantons Schaffhausen
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1. Die vom Regierungsrat am 20. Juni 2000 erlassenen Statuten der Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG werden genehmigt.
§ 2 Beschluss über die Genehmigung der Gründungsstatuten des Elektrizitätswerkes des Kantons Schaffhausen
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1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Art. 21 der Statuten mit den Beträgen der Aktiven und Passiven gemäss Umwandlungsbilanz per 1. Oktober 2000 zu ergänzen sowie gegebenenfalls aus zwingenden handels- oder registerrechtlichen Gründen nötige Statutenanpassungen vorzunehmen.
§ 3 Beschluss über die Genehmigung der Gründungsstatuten des Elektrizitätswerkes des Kantons Schaffhausen
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1. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.