Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.101 EnerVOrdEnRegE CH-SH

§ 12 Energieverordnung (Energieverordnung, EnerV) - Nachweis mittels Standardlösung oder SH-Light

Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (66 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Energieverordnung, EnerV · Nachweis mittels Standardlösung oder SH-Light

1. Die Anforderungen für Wohnneubauten und Erweiterungen von bestehenden Wohnbauten gemäss Art. 10 des Energiegesetzes gelten als erbracht, wenn eine der in Anhang 2 genannten Standardlösungen fachgerecht ausgeführt wird.

2. Für die Gebäudekategorien I (Wohnen MFH), II (Wohnen EFH), III (Verwaltung), IV (Schulen), IX (Industrie) und X (Lager) gelten die Anforderungen gemäss Art. 10 des Energiegesetzes als erfüllt, wenn alle im Anhang 3 genannten Vorgaben fachgerecht umgesetzt werden (SH-Light).

← § 11 Energieverordnung, EnerV Energieverordnung (Energieverordnung, EnerV) - Grundsatz § 13 Energieverordnung, EnerV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →