730.101
EnerVOrdEnRegE
CH-SH
§ 12 Energieverordnung (Energieverordnung, EnerV) - Nachweis mittels Standardlösung oder SH-Light
Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden
§ 12 Energieverordnung, EnerV · Nachweis mittels Standardlösung oder SH-Light
1. Die Anforderungen für Wohnneubauten und Erweiterungen von bestehenden Wohnbauten gemäss Art. 10 des Energiegesetzes gelten als erbracht, wenn eine der in Anhang 2 genannten Standardlösungen fachgerecht ausgeführt wird.
2. Für die Gebäudekategorien I (Wohnen MFH), II (Wohnen EFH), III (Verwaltung), IV (Schulen), IX (Industrie) und X (Lager) gelten die Anforderungen gemäss Art. 10 des Energiegesetzes als erfüllt, wenn alle im Anhang 3 genannten Vorgaben fachgerecht umgesetzt werden (SH-Light).