730.100
CH-SH
Art. 34 Energiegesetz - Vollzug und Sanktionen
Bestimmungen betreffend Energienutzung und Energieerzeugung - Weitere Bestimmungen
Art. 34 Energiegesetz · Vollzug und Sanktionen
1. Im Übrigen gelten bezüglich Vollzug und Sanktionen die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) sinngemäss.