730.001
ENVV
CH-SH
§ 5 Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss für eine sparsame und rationelle Energienutzung (ENVV) - Inkrafttreten
§ 5 ENVV · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ist in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.