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730.001 ENVV CH-SH

§ 5 Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss für eine sparsame und rationelle Energienutzung (ENVV) - Inkrafttreten

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§ 5 ENVV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ist in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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