730.001
ENVV
CH-SH
§ 3 Vollziehungsverordnung zum Bundesbeschluss für eine sparsame und rationelle Energienutzung (ENVV) - Verfahren
§ 3 ENVV · Verfahren
1. Die öffentlichen Energieversorgungsunternehmen leiten die nach ihren Bestimmungen genehmigten Anschlussgesuche an das Baudepartement weiter.