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725.102 CH-SH

Art. 7 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über das Kompetenzzentrum «Tiefbau Schaffhausen» - Grundsätze

Übertragung von Leistungen
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Art. 7 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen über das Kompetenzzentrum «Tiefbau Schaffhausen» · Grundsätze

1. Die Übertragung der einzelnen Leistungen wird in zwei Anhängen zu diesem Rahmenvertrag geregelt (Anhang 1: Standardleistungen; Anhang 2: zu bestellende Leistungen). Die Bestimmungen dieses Rahmenvertrages gelten für alle Leistungen, welche das Kompetenzzentrum «Tiefbau Schaffhausen» aufgrund des vorliegenden Vertrages für die Stadt Schaffhausen erbringt.

2. Die Anhänge enthalten mindestens Vorschriften über

a) die Art und den Umfang der Leistungen

b) die Vergütung

c) die Überprüfung und Änderung bestellter Leistungen

d) die Abläufe und die Entscheidungsprozesse

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