700.210
CH-SH
§ 2 Beschluss des Kantonsrates des Kantons Schaffhausen über die Genehmigung des kantonalen Richtplanes
§ 2 Beschluss des Kantonsrates des Kantons Schaffhausen über die Genehmigung des kantonalen Richtplanes
1. Dieser Beschluss ist nach der Genehmigung der Anpassung des kantonalen Richtplanes durch den Bundesrat im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.