700.201
MAV
CH-SH
§ 6 Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) - Unterstützung
Bemessung des Bodenmehrwerts
§ 6 MAV · Unterstützung
1. Alle Amtsstellen des Kantons und der Gemeinden haben dem Amt für Grundstückschätzungen auf Verlangen die für die Bewertung zweckdienlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.