Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.201 MAV CH-SH

§ 6 Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) - Unterstützung

Bemessung des Bodenmehrwerts
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§ 6 MAV · Unterstützung

1. Alle Amtsstellen des Kantons und der Gemeinden haben dem Amt für Grundstückschätzungen auf Verlangen die für die Bewertung zweckdienlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

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