Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.201 MAV CH-SH

§ 31 Mehrwertausgleichsverordnung (MAV)

Verhältnis zum Waldgesetz
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§ 31 MAV

1. Diese Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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