700.200
LFMMAG
CH-SH
Art. 3 Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) - Kantonale Mehrwertabgabe
Kantonaler Mehrwertausgleich
Art. 3 MAG · Kantonale Mehrwertabgabe
1. Kantonale Mehrwertabgaben gleichen Vorteile aus, die durch die neue Zuweisung von Boden zu Bauzonen oder zu Materialabbau- und Deponiezonen entstehen.
2. Kantonale Mehrwertabgaben gleichen zudem Vorteile aus, die durch Umzonungen von einer Bauzone zu einer anderen Bauzonenart mit besserer Nutzungsmöglichkeit entstehen.