Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.200 LFMMAG CH-SH

Art. 11 Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) - Pfandrecht

Kommunaler Mehrwertausgleich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 MAG · Pfandrecht

1. Für die Mehrwertabgabe haben die Gemeinden an den betreffenden Grundstücken ein gesetzliches Pfandrecht im Sinne von Art. 836 ZGB und Art. 119 EG zum ZGB.

← Art. 10 MAG Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) - Gegenstand Art. 12 MAG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →