Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.200 LFMMAG CH-SH

Art. 10 Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) - Kommunaler Fonds

Kommunaler Mehrwertausgleich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 MAG · Kommunaler Fonds

1. Gemeinden, die eine Mehrwertabgabe erheben, legen diese in einen Fonds, der für kommunale Planungsmassnahmen im Sinne von Art. 3 RPG verwendet werden muss.

← Art. 9 MAG Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) - Gegenstand Art. 11 MAG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →