700.200
LFMMAG
CH-SH
Art. 10 Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) - Kommunaler Fonds
Kommunaler Mehrwertausgleich
Art. 10 MAG · Kommunaler Fonds
1. Gemeinden, die eine Mehrwertabgabe erheben, legen diese in einen Fonds, der für kommunale Planungsmassnahmen im Sinne von Art. 3 RPG verwendet werden muss.