700.102
CH-SH
§ 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen
§ 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen
1. Das Baudepartement wird ermächtigt, bei einer allfälligen Anpassung der Rahmenbedingungen mitzuwirken.