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700.102 CH-SH

§ 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen

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§ 3 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen

1. Das Baudepartement wird ermächtigt, bei einer allfälligen Anpassung der Rahmenbedingungen mitzuwirken.

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