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§ 2 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen

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§ 2 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen

1. Der Regelung betreffend «Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen» vom 11. Dezember 2018 wird zugestimmt. Sie ist integrierender Bestandteil dieses Beschlusses.

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