700.102
CH-SH
§ 1 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen
§ 1 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen
1. Die Baubewilligungskompetenz für gemischt genutzte Gebäude sowie für Tiefgaragen, Einstellhallen und Parkhäuser gemäss Art. 57 Abs. 1 lit. c (Teilbereich) und lit. f des Baugesetzes wird ab 1. Januar 2019 an den Stadtrat Schaffhausen delegiert.