Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.102 CH-SH

§ 1 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen

1. Die Baubewilligungskompetenz für gemischt genutzte Gebäude sowie für Tiefgaragen, Einstellhallen und Parkhäuser gemäss Art. 57 Abs. 1 lit. c (Teilbereich) und lit. f des Baugesetzes wird ab 1. Januar 2019 an den Stadtrat Schaffhausen delegiert.

Kanton Schaffhausen 700.102 § 2 Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →