Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
700.102 CH-SH

Kanton Schaffhausen 700.102

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Baubewilligungskompetenz für gemischt genutzte Gebäude sowie für Tiefgaragen, Einstellhallen und Parkhäuser gemäss Art. 57 Abs. 1 lit. c (Teilbereich) und lit. f des Baugesetzes wird ab 1. Januar 2019 an den Stadtrat Schaffhausen delegiert.

1. Der Regelung betreffend «Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen» vom 11. Dezember 2018 wird zugestimmt. Sie ist integrierender Bestandteil dieses Beschlusses.

1. Das Baudepartement wird ermächtigt, bei einer allfälligen Anpassung der Rahmenbedingungen mitzuwirken.

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