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700.101 LCPVBauV CH-SH

§ 29 Verordnung zum Baugesetz (BauV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 29 BauV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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