Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

Art. 1 Gesetz über das Salzregal

1. Die Einfuhr und der Verkauf von Salz sowie Salzgemischen mit einem Gehalt von 30 Prozent oder mehr an Natriumchlorid und Sole ist Regal.

Kanton Schaffhausen 680.100 Art. 2 Gesetz über das Salzregal →

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