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§ 5 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 5 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

3. Die Verordnung über den Vollzug des Bundesratsbeschlusses vom 22. August 1967 über die Durchführung der in den Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehenen Entlastung für ausländische Steuern (pauschale Steueranrechnung) vom 16. Dezember 1968 wird aufgehoben.

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