Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
672.111 CH-SH

§ 3 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern - Anteil Kanton und Gemeinden

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern · Anteil Kanton und Gemeinden

1. Kanton und Gemeinden tragen den Kantonsanteil am festgesetzten Betrag der Anrechnung ausländischer Quellensteuern je zur Hälfte.

← § 2 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern Zuständigkeit § 4 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →