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643.111 ERBSTG CH-SH

§ 8 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer - Art. 4 Abs. 2 ErbStG

Steuerpflicht
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§ 8 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer · Art. 4 Abs. 2 ErbStG

1. Der Steueranspruch entsteht auch für das Nutzniessungsvermögen im Zeitpunkt der Errichtung der Nutzniessung.

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