643.111
ERBSTG
CH-SH
§ 5 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer - Art. 3 Abs. 1 lit. f ErbStG
Steuerpflicht
§ 5 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer · Art. 3 Abs. 1 lit. f ErbStG
1. Die Steuerbefreiung der Ehegatten bezieht sich ausschliesslich auf die gegenseitige Beerbung und Schenkungen. Voraussetzung ist eine rechtsgültig bestehende Ehe.