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643.111 ERBSTG CH-SH

§ 5 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer - Art. 3 Abs. 1 lit. f ErbStG

Steuerpflicht
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§ 5 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer · Art. 3 Abs. 1 lit. f ErbStG

1. Die Steuerbefreiung der Ehegatten bezieht sich ausschliesslich auf die gegenseitige Beerbung und Schenkungen. Voraussetzung ist eine rechtsgültig bestehende Ehe.

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