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643.111 ERBSTG CH-SH

§ 33 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer - Art. 32 ErbStG

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 33 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer · Art. 32 ErbStG

1. Das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 13. Dezember 1976 und diese Verordnung treten am 1. Dezember 1977 in Kraft.

2. Diese Verordnung ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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