643.111
ERBSTG
CH-SH
§ 33 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer - Art. 32 ErbStG
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 33 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer · Art. 32 ErbStG
1. Das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 13. Dezember 1976 und diese Verordnung treten am 1. Dezember 1977 in Kraft.
2. Diese Verordnung ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.