643.111
ERBSTG
CH-SH
§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer - Art. 3 Abs. 1 lit. c ErbStG
Steuerpflicht
§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer · Art. 3 Abs. 1 lit. c ErbStG
1. Unter Art. 3 Abs. 1 lit. c fallen auch die staatlich anerkannten Kirchgemeinden und ihre Anstalten.