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643.111 ERBSTG CH-SH

§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer - Art. 3 Abs. 1 lit. c ErbStG

Steuerpflicht
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§ 2 Verordnung zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer · Art. 3 Abs. 1 lit. c ErbStG

1. Unter Art. 3 Abs. 1 lit. c fallen auch die staatlich anerkannten Kirchgemeinden und ihre Anstalten.

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