643.100
CH-SH
Art. 1 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer - Gegenstand des Gesetzes
Steuerpflicht
Art. 1 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer · Gegenstand des Gesetzes
1. Der Kanton erhebt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
2. ...