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§ 3 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer - Kantonale Verwaltungsstelle für die direkte Bundessteuer

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§ 3 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer · Kantonale Verwaltungsstelle für die direkte Bundessteuer

1. Kantonale Verwaltungsstelle für die direkte Bundessteuer ist die kantonale Steuerverwaltung.

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