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641.301 CH-SH

§ 5 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke - Schätzungswerte

Bewertungsgrundsätze
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§ 5 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke · Schätzungswerte

1. Zu ermitteln sind

a) der Gebäudeversicherungswert

b) der Verkehrswert bei nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken

c) der Ertragswert

d) der Steuerwert

e) der Eigenmietwert

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