641.301
CH-SH
§ 5 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke - Schätzungswerte
Bewertungsgrundsätze
§ 5 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke · Schätzungswerte
1. Zu ermitteln sind
a) der Gebäudeversicherungswert
b) der Verkehrswert bei nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken
c) der Ertragswert
d) der Steuerwert
e) der Eigenmietwert