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§ 31 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 31 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

3. Sie ersetzt die gleichnamige Verordnung vom 18. Dezember 1990 und die Verordnung über die Gebühren der Grundstückschätzungen vom 18. Dezember 1990.

4. Für Schätzungen, welche vor dem 31. Dezember 2000 angemeldet worden sind, aber erst im Jahr 2001 durchgeführt werden können, gilt noch die bisherige Verordnung.

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