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§ 24 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke - Informationen

Verfahren
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§ 24 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke · Informationen

1. Die Empfänger bzw. die Empfängerinnen der Eröffnungen erhalten mit dieser die ausführlichen Bewertungsunterlagen unentgeltlich zugestellt.

2. Ferner haben Anspruch auf folgende Informationen

a) Die Gebäudeversicherung des Kantons Schaffhausen

1. Gebäudebeschrieb mit Ausmass

2. Versicherungswert detailliert

3. Klassifizierung der Gebäude

b) die kantonale Steuerverwaltung

1. Steuerwert

2. Eigenmietwert

3. Verkehrswert

c) * das kantonale Grundbuchamt

1. landwirtschaftlicher Ertragswert

2. Steuerwert

3. Verkehrswert

d) * das kantonale Landwirtschaftsamt

1. landwirtschaftlicher Ertragswert

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