641.301
CH-SH
§ 2 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke - Stichtag
Bewertungsgrundsätze
§ 2 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke · Stichtag
1. Für die Bewertung sind Bestand und Umfang der Grundstücke im Zeitpunkt der Schätzung massgebend, sofern nicht ein anderes Datum bestimmt worden ist.