§ 15 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke - Bewertungsgrundlage
§ 15 Verordnung über die Bewertung der Grundstücke · Bewertungsgrundlage
1. Die eidgenössische Anleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes bildet die Grundlage für die Bewertung der landwirtschaftlichen Grundstücke.
2. Das von der Schweizerischen Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten (SVKG) und der Schweizerischen Schätzungsexperten-Kammer / des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (SEK / SVIT) herausgegebene Schätzerhandbuch bildet die Grundlage für die Bewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke.
3. Das Amt für Grundstückschätzungen erlässt ein Bewertungsreglement als Schätzeranleitung.
4. Darin sind einerseits die für den Kanton Schaffhausen spezifischen Ergänzungen, Erläuterungen und eventuelle Änderungen zu den in Abs. 1 und 2 genannten Fachbüchern, andererseits die verbindlichen Wertansätze enthalten.
5. Das Reglement bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat.