641.210
CH-SH
§ 3 Beschluss über einen Kredit für Ersatz- und Umbauten des kantonalen Psychiatriezentrums
§ 3 Beschluss über einen Kredit für Ersatz- und Umbauten des kantonalen Psychiatriezentrums
1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.