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641.210 CH-SH

§ 2 Beschluss über einen Kredit für Ersatz- und Umbauten des kantonalen Psychiatriezentrums

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§ 2 Beschluss über einen Kredit für Ersatz- und Umbauten des kantonalen Psychiatriezentrums

1. Zur Sicherstellung der Finanzierung wird ab dem Jahr 2000 ein zweckgebundener Steuerzuschlag in der Höhe von einem Prozent der einfachen Staatssteuer erhoben.

2. Der Zuschlag wird so lange erhoben, bis die gesamten Baukosten einschliesslich Zinsen abgeschrieben sind.

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