641.200
CH-SH
§ 3 Beschluss über die Sanierung der alten Pflegetrakte des Kantonsspitals
§ 3 Beschluss über die Sanierung der alten Pflegetrakte des Kantonsspitals
1. Der Grosse Rat wird ermächtigt, später anfallende Unterhalts-Investitionen am Trakt E des Kantonsspitals im Gesamtrahmen von höchstens Fr. 5'000'000.00 in die Spezialfinanzierung gemäss Art. 2 einzubeziehen.