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641.200 CH-SH

§ 3 Beschluss über die Sanierung der alten Pflegetrakte des Kantonsspitals

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§ 3 Beschluss über die Sanierung der alten Pflegetrakte des Kantonsspitals

1. Der Grosse Rat wird ermächtigt, später anfallende Unterhalts-Investitionen am Trakt E des Kantonsspitals im Gesamtrahmen von höchstens Fr. 5'000'000.00 in die Spezialfinanzierung gemäss Art. 2 einzubeziehen.

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