641.200
CH-SH
§ 2 Beschluss über die Sanierung der alten Pflegetrakte des Kantonsspitals
§ 2 Beschluss über die Sanierung der alten Pflegetrakte des Kantonsspitals
1. Zur Finanzierung der Baukosten sowie des vom Grossen Rat im Rahmen des Staatsvoranschlages 1996 bewilligten Projektierungskredites wird ab dem Jahr 2000 ein zweckgebundener Steuerzuschlag in der Höhe von einem Prozent der einfachen Staatssteuer erhoben.
2. Der Zuschlag wird so lange erhoben, bis die gesamten Kosten einschliesslich Zinsen abgeschrieben sind.